Der Offizial der Propstei Fritzlar bekundet, daß Arnold Schäfer (Opilio), Bürger zu Fritzlar, dem Kloster Haina (Heyne) mit Zustimmung seiner Ehef...
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Urk. 26, 1295
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1312 März 11
Ausf., lat., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. abh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum a. 1312, sabbato ante dominicam iudica me deus.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial der Propstei Fritzlar bekundet, daß Arnold Schäfer (Opilio), Bürger zu Fritzlar, dem Kloster Haina (Heyne) mit Zustimmung seiner Ehefrau Mechthild und seiner Erben Hermann und Kunegunde 10 Morgen Ackerland (10 agros 10 iugera habentes quod morge vulgo dicitur) in Gemarkung und Zehntbezirk des Dorfes Geismar (Geysmar) an der Eder an dem Stremwer genannten Ort verkauft hat, samt Recht und Last der Ein- und Ausfahrt (infarth et uzfarth). Die Bauern (rustici) zu Geismar als Lehnsherren (domini feudotarii) der Äcker haben diese dem Kloster gegen eine jährlich zu Michaelis fällige Zahlung von 4 Schilling Fritzlarer Pfennigen zu dem von Arnold innegehabten Recht übertragen. Das Kloster verpflichtet sich, die aus den Äckern erzielten Früchte auf Lebenszeit seinem Landsiedel Gerhard Hunth zu geben, hat im übrigen jedoch die volle Verfügungsgewalt über die Äcker.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Isfried, Pleban zu Geismar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Brüder Heinrich und Ditmar von Waltersbrück (-brucken), Hermann von Riga (Ryge), Heinrich Meysenbug (Pariz)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf Sohn Gerhards
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig Nunnenmann, Bürger zu Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Offizial.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 195, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial der Propstei Fritzlar bekundet, daß Arnold Schäfer (Opilio), Bürger zu Fritzlar, dem Kloster Haina (Heyne) mit Zustimmung seiner Ehefrau Mechthild und seiner Erben Hermann und Kunegunde 10 Morgen Ackerland (10 agros 10 iugera habentes quod morge vulgo dicitur) in Gemarkung und Zehntbezirk des Dorfes Geismar (Geysmar) an der Eder an dem Stremwer genannten Ort verkauft hat, samt Recht und Last der Ein- und Ausfahrt (infarth et uzfarth). Die Bauern (rustici) zu Geismar als Lehnsherren (domini feudotarii) der Äcker haben diese dem Kloster gegen eine jährlich zu Michaelis fällige Zahlung von 4 Schilling Fritzlarer Pfennigen zu dem von Arnold innegehabten Recht übertragen. Das Kloster verpflichtet sich, die aus den Äckern erzielten Früchte auf Lebenszeit seinem Landsiedel Gerhard Hunth zu geben, hat im übrigen jedoch die volle Verfügungsgewalt über die Äcker.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Isfried, Pleban zu Geismar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Brüder Heinrich und Ditmar von Waltersbrück (-brucken), Hermann von Riga (Ryge), Heinrich Meysenbug (Pariz)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf Sohn Gerhards
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig Nunnenmann, Bürger zu Fritzlar.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Offizial.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 195, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ