Klage wegen falscher Anschuldigung vor Gericht. Am 17. September 1659 hatten die Beklagten an die Frau des Klägers, Maria Catharina geb. von Dalberg, 3000 Rtlr. für eine jährliche Pension von jährlich 150 Rtlr. gezahlt, wofür nicht nur der Hatzfeldtische Hof, sondern auch alle „auff St. Joannis gaßen“ liegenden Güter verpfändet wurden. Der Kläger gibt an, dies sei ohne sein Wissen und Einverständnis geschehen, sein Siegel und seine Unterschrift seien gefälscht worden, weshalb der Rentbrief ungültig sei und er von den am RKG Beklagten zu Unrecht vor das Gericht Niederich in Köln gezogen und „pro alienis debitis molestiert“ worden sei. Da Hatzfeldt nicht zahlte, verfügte das Gericht Niederich die Immission der Gebrüder Meinertzhagen in die Pfandgüter.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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