Herzog Arnold von Geldern und Jülich einigt sich mit Margaretha von Gymnich, Wittwe seines Erbkämmerers Johann v. Wickrath, dahin, dass sie die Leibzucht an seinem Schlosse Wickrath und den Herrlichkeiten Wickrathberg und Schwanenberg behalten soll, mitsamt der sonstigen Güter und Pfandschaften ihres Gemahls und unter der Verpflichtung zu baulicher Instandhaltung des Schlosses sowie bei gleichzeitiger Bewohnung desselben durch den Herzoglichen Amtmann Heinrich v. Krickenbeck. G. in den jaire unss heren Dusent vierhondert seven innd vifftich, des frydachs nae dem hilgen cruisdage Inventionis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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