Papst Sixtus IV. läßt auf Bitte von Propst und Kapitel zu Stuttgart den Chorherrn und Pfründnern, die sich bisher eidlich zur Teilnahme an den Stundengebeten verpflichten mußten, diesen oft mißachteten Eid nach und erlaubt dem Stift statt dessen die jetzt übliche Anwendung von Strafen.