Vor Herman Wilstake, Richter des Herzogs Wilhelm von Kleve etc. zu Hamm (zum Hamme) und zu Rhynern (Rhineren), begibt sich Herman Schlummers, Sohn des Johan Schlummers und seiner Frau Gese zu Süddinker (Suidtdincker) im Amt und Gericht Hamm und Kirchspiel Rhynern freiwillig in die Eigenhörigkeit des Klosters und Konvents zu Oelinghausen (Oilinckhausen) auf den Hof zu Flerke zu Scheidingen (Schedingen). Ein Kind von ihm und seiner zukünftigen Ehefrau soll vom Kloster an seiner Stelle wieder freigegeben werden. Siegelankündigung des Richters. Standgenossen des Gerichts: Rotger von Camen, Jurgen Voß und Gerhard Ulenbrouch (V-).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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