Der Knappe Heimbrecht von Dollendorf (-dorff) bekundet, mit Simon Grafen von Sp. und Vianden (Vyanden) gesühnt zu sein wegen aller Zweiungen und Schäden, derentwegen sein + Vater Heimbrecht und er selbst mit Simons + Vater Walram und Simon selbst zu schaffen hatten. Heimbrecht ist Mann des Grafen und seiner Erben geworden mit den üblichen Verpflichtungen. Er wird gegen den Grafen und die, die vor ihm Recht nehmen, nichts tun. Die Mannschaft kann, frühestens nach einem Jahr, mit 100 Mainzer (mentzer) Gulden abgelöst werden; der Sühnevertrag gilt dann weiter. Heimbrecht siegelt für sich und seine Erben.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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