Die Appellanten gehen davon aus, daß Grietgen in der Herrenbrück, Ehefrau Dietrichs von Kimpenhaus bzw. in der Herrenbrück, des ursprünglich Beklagten, das im Kirchspiel Homberg gelegene Gut in der Herrenbrück als ein Schatz- und Dienstgut von ihren Eltern geerbt und wegen der Unteilbarkeit solcher Güter von ihren Geschwistern übertragen erhalten habe. Sie bestreiten, daß der Werdener Abt seine Behauptung, es handle sich um ein Werdener Kurmutsgut, bewiesen habe. Er habe nur Urkunden zum Erwerb eines Gutes Anger vorgelegt, die Identität dieses Gutes mit dem Gut in der Herrenbrück aber nicht belegt, so daß sein von der Vorinstanz anerkannter Anspruch auf Heimfall des Gutes, weil Dietrich sich geweigert hatte, es zu gewinnen, nicht rechtens sei.
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Die Appellanten gehen davon aus, daß Grietgen in der Herrenbrück, Ehefrau Dietrichs von Kimpenhaus bzw. in der Herrenbrück, des ursprünglich Beklagten, das im Kirchspiel Homberg gelegene Gut in der Herrenbrück als ein Schatz- und Dienstgut von ihren Eltern geerbt und wegen der Unteilbarkeit solcher Güter von ihren Geschwistern übertragen erhalten habe. Sie bestreiten, daß der Werdener Abt seine Behauptung, es handle sich um ein Werdener Kurmutsgut, bewiesen habe. Er habe nur Urkunden zum Erwerb eines Gutes Anger vorgelegt, die Identität dieses Gutes mit dem Gut in der Herrenbrück aber nicht belegt, so daß sein von der Vorinstanz anerkannter Anspruch auf Heimfall des Gutes, weil Dietrich sich geweigert hatte, es zu gewinnen, nicht rechtens sei.
AA 0627, 824 - B 2308/6930
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1620- 1667 (1148-1667)
Enthaeltvermerke: Kläger: Vormünder der Kinder des verstorbenen Dietrich in der Herrenbrück: Johan an der Lynden; Goddart am Neuenhaus; die Vollmacht stellen aus: als Erbe der inzwischen ebenfalls verstorbenen Kinder Dietrichs Johann an der Lynden, Kirchspiel Kettwig; Ludwig Karpendell, Zimmermann; Johann am Schait, Schmied; Theiß von Sieberg, alle in den Ämtern Angermund bzw. Mettmann ansässig; Jacob von Mettmann, Wollenweber; 1665 Catharina Kelterhausen, Witwe Heinrichs von Sieberg, Düsseldorf; Jacob Otterbeck, (Bekl. Dietrich in der Herrenbrück) Beklagter: Abtei Werden, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Gerhard Eberßheim 1620 - Lic. Guilielmus Fabricius 1623 - Dr. Schommartz (1665) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Beatus Moses [1616] 1620 - Dr. Johann Roleman [1651] 1664, [1667] 1667, [1667] 1667 - Subst.: Lic. Johann Philipp Niderer [1667] 1667, [1667] 1667 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Berg. Landgericht zu Homberg 1581-1589 - 2. Hauptgericht Kreuzberg 1589-1591 - 3. Jül.-berg. Hofgericht (Räte und Hofgerichtskommissare) zu Düsseldorf 1592- 1620 - 4. RKG 1620- 1667 (1148-1667) Beweismittel: Acta priora (Q 4). Auszug aus dem Liber Privilegiorum Maior Monasterii Werdensis (HStAD, Werden, Rep. und Hs. 9, fol. 36, mit Beschreibung der Archivöffnung) (56-58). Urkunde des Abtes Lambertus von Werden von 1148, den Hof Anger betr. (Lacomblet I 364) (55). Behandigungsrevers Wilhelms tho des Greven Haus, 1498, betr. das Kurmutgut “die Brügge” (HStAD, Werden, Urk., Nr. 1058) (58-60). Behandigungsbrief für Johann in ger Brüggen betr. Gut gen. der Herrenbrück, 1522 (64f.). Desgl. für Wilhelm ten Grevenhaus, des verstorbenen Engelberts Sohn, 1498 (65f.). Urkunde des Landgerichts Homberg vom 18. Mai 1571: Kaufbrief und Abgütung der sämtl. Erben des Herrnbrückenguts (182-185). Zeugenrotulus (258- 271). Otterbeck hat nur ein Fünftel des Gutes inne, Heinrich Siebergs Witwe ist noch immer zum Vergleich mit dem Abt bereit (307). Beschreibung: 7 cm, 310 Bl., überw. geb.; Q 1-14, 3 Beilagen. 680
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
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