Anstett Rudengast, wohnhaft zu Gochsen, auf das öffentliche Geschrei hin, dass er unlängst mit einer Weibsperson herumgezogen sei und mit dieser Unzucht getrieben habe, was jedoch nicht bewiesen werden konnte, einige Zeit zu Neuenstadt gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Ehefrau, seines Schwiegervaters und seiner Freunde, sowie nach vorausgegangener Erkundigung wieder freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, sich künftig vor dergleichen Leichtfertigkeiten zu hüten und wie ein frommer redlicher Gesell und gehorsamer Untertan zu verhalten. Ferner gelobt er für den Fall, dass sich das Geschrei nachträglich doch als wahr erweisen würde, ordentlicher Bestrafung gewärtig zu sein und sich auf Mahnung im Gefängnis zu stellen. Bürgen (um 50 fl): Marx Albrecht und Augustin Hauser, sesshaft zu Gochsen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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