Der Notar Nikolaus Lutken, Laie des Verdischen Stiftes, bekundet die 1550 April 11 an die Stadt Lübeck wegen Mölln, Ritzerau und Krummesse, am 22. April desselben Jahres an die Stadt Hamburg wegen Bergedorf, Riepenburg, Ritzebüttel und Neuwerk und am 18. Mai desselben Jahres [in der Urkunde fälschlich Juli] an die Stadt Bremen wegen Berixa und Elmen stattgefundenen Insinuation des folgenden kaiserlichen Mandats: Kaiser Karl V. befiehlt, da er von Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg vernommen hat, dass ein großer Teil des Fürstentums demselben durch Gewalt oder Pfändung entfremdet worden ist, die auf dem Reichstag zu Augsburg 1548 bewilligte Reichsteuer dem Herzog nicht entrichten wollen, unter Androhung von Strafen, dass auf diese dem Herzog ihren Beitrag zu liefern haben. d.d. Brussel 30 Januar 1550 und bekundet zugleich, dass die Stadt Lübeck für ihren Teil Protest erhoben hat. Zeugen: Meister Joachim Krauth, Georg Bomberg und Balthasar von Altengolschen, Laien des Magdeburgischen, Freisingischen und Meißnischen Stiftes. d.d. Brussel 30 Januar 1550.
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Der Notar Nikolaus Lutken, Laie des Verdischen Stiftes, bekundet die 1550 April 11 an die Stadt Lübeck wegen Mölln, Ritzerau und Krummesse, am 22. April desselben Jahres an die Stadt Hamburg wegen Bergedorf, Riepenburg, Ritzebüttel und Neuwerk und am 18. Mai desselben Jahres [in der Urkunde fälschlich Juli] an die Stadt Bremen wegen Berixa und Elmen stattgefundenen Insinuation des folgenden kaiserlichen Mandats: Kaiser Karl V. befiehlt, da er von Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg vernommen hat, dass ein großer Teil des Fürstentums demselben durch Gewalt oder Pfändung entfremdet worden ist, die auf dem Reichstag zu Augsburg 1548 bewilligte Reichsteuer dem Herzog nicht entrichten wollen, unter Androhung von Strafen, dass auf diese dem Herzog ihren Beitrag zu liefern haben. d.d. Brussel 30 Januar 1550 und bekundet zugleich, dass die Stadt Lübeck für ihren Teil Protest erhoben hat. Zeugen: Meister Joachim Krauth, Georg Bomberg und Balthasar von Altengolschen, Laien des Magdeburgischen, Freisingischen und Meißnischen Stiftes. d.d. Brussel 30 Januar 1550.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 705
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1550
Enthält: Notariatsinstrument, Pergament, mit Notariatszeichen
Verzeichnung
1550 Januar 30 Brüssel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:08 MEZ