Hans Honberger von Süssen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Kaspar [Schiegg] von Weingarten gekommen war. Er hatte einen vom Abt errichteten gütlichen Vertrag ("geschäft") mißachtet und gegen die Amtleute ungezogene ("unzüchtige") Worte und Gebärden gebraucht. Er wird sich wie seine Söhne Jos und Hans nicht am Kloster rächen und den genannten Vertrag, durch den sein Streit mit dem Haslachmüller in der Güte erledigt werden soll, künftig einhalten. Er und seine Söhne werden künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Schirm oder Herrn annehmen. Streitigkeiten mit dem Kloster werden sie nur vor den ordentlichen Gerichten austragen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung unterwirft er sich einer Strafe von 100 lb d. Als Bürgen stellt er unter dem Versprechen der Schadloshaltung die Gebrüder Hans, Simon und Konrad Hag vom Honberg und Konrad Wollschnider.
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Hans Honberger von Süssen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Kaspar [Schiegg] von Weingarten gekommen war. Er hatte einen vom Abt errichteten gütlichen Vertrag ("geschäft") mißachtet und gegen die Amtleute ungezogene ("unzüchtige") Worte und Gebärden gebraucht. Er wird sich wie seine Söhne Jos und Hans nicht am Kloster rächen und den genannten Vertrag, durch den sein Streit mit dem Haslachmüller in der Güte erledigt werden soll, künftig einhalten. Er und seine Söhne werden künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Schirm oder Herrn annehmen. Streitigkeiten mit dem Kloster werden sie nur vor den ordentlichen Gerichten austragen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung unterwirft er sich einer Strafe von 100 lb d. Als Bürgen stellt er unter dem Versprechen der Schadloshaltung die Gebrüder Hans, Simon und Konrad Hag vom Honberg und Konrad Wollschnider.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 678
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1477 August 6 (an mittwochen nach sant Oswalts tag)
22,1 x 35 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Honberger von Süssen
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg von Wasserburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Hag, Hans
Hag, Konrad
Hag, Simon
Haslachmüller
Honberger, Hans (Sohn)
Honberger, Hans (Vater)
Honberger, Jos
Schellenberg, Heinrich von
Schiegg, Kaspar; Abt von Weingarten
Wollschnider, Konrad
Honberg = Blaser : Waldburg RV; Einwohner
Süssen : Hasenweiler RV; Einwohner
Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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