Hans Honberger von Süssen schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Kaspar [Schiegg] von Weingarten gekommen war. Er hatte einen vom Abt errichteten gütlichen Vertrag ("geschäft") mißachtet und gegen die Amtleute ungezogene ("unzüchtige") Worte und Gebärden gebraucht. Er wird sich wie seine Söhne Jos und Hans nicht am Kloster rächen und den genannten Vertrag, durch den sein Streit mit dem Haslachmüller in der Güte erledigt werden soll, künftig einhalten. Er und seine Söhne werden künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Schirm oder Herrn annehmen. Streitigkeiten mit dem Kloster werden sie nur vor den ordentlichen Gerichten austragen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung unterwirft er sich einer Strafe von 100 lb d. Als Bürgen stellt er unter dem Versprechen der Schadloshaltung die Gebrüder Hans, Simon und Konrad Hag vom Honberg und Konrad Wollschnider.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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