Reinhard von Gemmingen bringt am 5.7.1481 im Namen seiner Herrschaft, nämlich Wilhelm von Neipperg, Hans und Dieter von Gemmingen, Hans und Jörg von Zillenhart, Gebrüder, alle Gevettern zu Widdern, eine Reihe an Bestimmungen vor. Diese betreffen u.a. die Zeichnung von Maßen und Gewichten, die Einsetzung von Bedesammlern, Ungeltern, Heiligenpflegern und anderen durch die Bürgermeister, deren Rechnungslegung und Schuldbegleichung, die Weitergabe von Streitigkeiten vor die Herrschaft, die Anlegung von Aufzeichnungen über Armbrüste und andere Wehr (ander gewere) der Stadt, das Handeln von Besehern und Schätzern, die Zahlung von Bußen, die Verlegung der Kirchweihe von St. Martin [= 11.11.] auf St. Laurentius [= 10.8.]. Es folgen Empfehlungen an den Schultheißen u. a. zu folgenden Aspekten: viermaliges Gericht pro Jahr, Anklagen vor dem Gericht zu Widdern, die Ganerben als erste Appellationsinstanz, Umgang mit Fremden, keine Neuerung soll ohne Wissen der Herrschaft erfolgen, verschiedene Bußen und Einordnungen von Tätigkeiten, verschiedene Verbote wie [Glücks]spiel oder Hasenfangen, Holzverkauf, Weingärten und Pfade, der Übergang von den alten Bürgermeistern Ulrich Schmitt und Eberhard Neuerer (Nuwerer) auf die neuen Bürgermeister Jakob Schneider und Henslin Backensack, der Umgang mit Geld und Pfand, die Anfertigung von Riegeln, Toren und Panzern, der Umgang mit Zäunen und Allmende, Umgang mit Priestern, Erinnerungen an verschiedene noch ausstehende Einkünfte oder Schulden u.a. mit Verweis auf das Register von Ulrich Schmitt und die Rechnungen Eberhards oder einen 14-16 Jahre alten Brief bezüglich des Bischofs von Würzburg, Hinweise zum Zählen, Scheren, Kauf und Haltung von Schafen. Dabei werden als Personen zusätzlich genannt: Herr Wendel, Junker Reinhart, Peter Reusenklotz, Johannes Weiß.