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Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt Jörg Schneider und seinen Erben, die die Behausung auf dem Mühltor zu Leimen besitzen, die Gnade, dass sie von Herren-, Hühner- und Frondiensten befreit sind und von dem Haus selbst keine Bede geben sollen. Für andere bedepflichtige Güter gilt dies jedoch nicht und auch sonst sollen sie wie die anderen Einwohner zu Leimen gehorsam sein. Zuvor ist der Heidelberger Landschreiber Erasmus Münch mit Jörg übereingekommen, dass er auf dem bisher ungedeckten Gewölbe die Behausung bauen und behalten darf, wenn er sie inklusive der talabwärts fließenden Gewässer auf eigene Kosten instandhält und beim Öffnen und Schließen des Tores morgens und abends mithilft, wie es gebührlich und für die von Leimen notwendig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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