Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Getreuen Wilhelm Hack, aus besonderer Gnade und aufgrund langjähriger geleisteter wie auch zukünftiger Dienste, auf Lebtag eine Leibrente von jährlich 20 Gulden und 10 Malter Korn auf der Kellerei zu Bretten (Bretheym), 1 Fuder Wein auf der Kellerei zu Rotenberg (Roden-) und ein Hofkleid verschrieben hat. Der Pfalzgraf weist seine Keller zu Bretten und Rotenberg um Beachtung und Auszahlung an. Solange Wilhelm reiten kann und Dienst tut, soll er weiterhin jährlich seine 40 Malter Hafer erhalten, wofür die Keller Quittung entgegennehmen und den Hafer mit den Ausgaben verrechnen sollen. Wilhelms Dienstjahr beginnt zu Ostern.