Die geistlichen Richter zu Worms bekunden, dass Johannes, Pleban zu Dossenheim, dem Domkapitel in Worms testamentarisch seine Weingärten in Dossenheimer Gemarkung vermacht hat und zwar 1 Morgen am Rappenschnabel und 1/2 Morgen unter dem Haag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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