Graf Heinrich von Zweibrücken-Bitsch, Herr zu Ochsenstein, Amtmann zu Lützelstein, verkauft Kurfürst Philipp von der Pfalz die Herrschaft, Herrlichkeit und Gerechtigkeit zu Reichshofen, Niederbronn, Griesbach, Gundershoffen, Uttenhoffen, Gumbrechtshoffen, Hochfelden, Wilshausen und allen anderen Orten, was Diebold und Gangolf von Geroldseck und er durch Ererbung und Verfallung diesseits [links] des Rheins gehabt haben. Ursprünglich hatte Heinrichs Vetter Jörg von Ochsenstein (+) als Erbe seiner Mutter Adelheid von Hohengeroldseck eine 130 rheinische Gulden betragende Gülte auf Reichshofen und Hochfelden als Pfand der Geroldsecker besessen, welche Heinrich ererbt hatte. Da Diebold und Gangolf diese nicht gezahlt hatten, war der zu Unterpfand gesetzte Besitz an Heinrich verfallen. Es folgt eine summarische Auflistung der dazugehörigen Rechte, Obrigkeiten, Abgaben, Zugehörungen, inklusive u. a. Öffnungsrechten, Mannschaften, Lehenschaften und Kastvogteien, die mitsamt dazugehörigen Schriftstücken übergeben werden, wobei besonders die Verschreibung der Herren von Ochsenstein auf Heinrich über die 130 Gulden Gülte mit der Klausel zur Nichtbezahlung erwähnt werden. Der Verkauf von Heinrich an den Pfalgzrafen geschah für 2.400 gute rheinische Gulden der Kurfürsten, was Heinrich quittiert. Es folgen weitere Details zur Übergabe, Aus- und Einsetzung von Amtleuten, Untertanen etc., Währschaft und Schadloshaltung. Heinrich und seinen Erben wird ein Auslösungs- und Wiederkaufsrecht um 2.400 Gulden unter näheren Bestimmungen, u. a. zur Ankündigung ein Vierteljahr zuvor und zur Übergabe zu Straßburg, Hagenau oder Weißenburg, gewährt. Heinrich verspricht, sich keiner Hilfsmittel gegen diesen Kauf bedienen zu wollen und verzichtet auf mögliche Nachforderungen. Als zusätzliche Siegelbittzeugen fungieren German Fessler von Arnsberg und Simon von Hammerstein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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