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Westfälische Missionskonferenz (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.11 Mission und Ökumene
1911 - 1952
Der Archivbestand der Westfälischen Missionskonferenz wurde als Depositum an das Landes-kirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 13 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1911 bis 1952 erstrecken.Die Westfälische Missionskonferenz wurde 1911 von einer kleinen Gruppe von Pfarrern in Hamm gegründet . Seit dem Aufruf des Missionstheologen Gustav Warneck zur ersten evangeli-schen Missionskonferenz für die Provinz Sachsen in Halle 1879 waren in Deutschland zu die-sem Zeitpunkt bereits mehr als 21 Missionskonferenzen entstanden. Ihr Ziel war, die gesamte Kirche für Aufgaben der Mission zu interessieren und zu Beiträgen für die Mission zu gewinnen. Mithilfe einer Jahrestagung vorrangig als Gesprächsforum sollte die Zusammenarbeit bestehen-der Missionsgesellschaften untereinander und mit den Gemeinden gefördert werden. Für diese hatte in Westfalen bereits 1835 die erste Westfälische Provinzialsynode allen Presbyterien die tätige Teilnahme an der Missionssache und die Stiftung von Hilfsvereinen dringend empfohlen. Fortan profitierte die Amtskirche vom missionarischen weltoffenen Engagement der Erwe-ckungsbewegung, während die Missionskreise die Möglichkeit bekamen, innerhalb der kirchli-chen Strukturen zu wirken. Der vorliegende Archivbestand reicht nur in wenigen Dokumenten bis in die Gründungsjahre der Westfälischen Missionskonferenz zurück, belegt aber die Vorbe-reitung der Missionskonferenzen und die Vorstandssitzungen seit 1932, also auch für die Jahre, in denen sich die Westfälische Missionskonferenz der Bekennenden Kirche anschloss. Die Überlieferung, die unter dem Vorsitz von Superintendent Winkelmann aus Hohenlimburg (1911-1930), Superintendent Simon aus Bethel (1930-1933), Pfarrer Berner aus Minden (1934-1937), und Pfarrer Barnstein aus Bielefeld (1937-1951) entstanden ist, spiegelt bis 1952 die jährliche Vorbereitung der seit 1933 nicht mehr nur in Hamm sondern zur besseren Vernetzung an wech-selnden Orten stattfindenden Konferenz wider. Als zeitlich anschließende Überlieferung sei verwiesen auf ein Depositum der Westfälischen Missionskonferenz in der Archiv- und Muse-umsstiftung der VEM. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind beson-dere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeich-nung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperr-frist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemei-nen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.9 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.9 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2018(Ingrun Osterfinke)Zur Geschichte der Westfälischen Missionskonferenz vgl. Lessing, Hanns: Die Mission Gottes leben. Zum 100 Geburtstag der Gründung der Westfälischen Missionskonferenz. Die theologische und kirchliche Verankerung missionarischer Anliegen im Raum der wesfälischen Provinzialkirche im 19. Und 20. Jahrhundert, in: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Band 108, Bielefeld 2012, S. 223-243 und Rahe, Wilhelm: Die Westfälische Missionskonferenz in Vergangenheit und Gegenwart, Sonderdruck aus: Evangelische Mission 1971; https://www.vemission.org/fileadmin/redakteure/Dokumente/AMS/04_Deposita_Gesamt.pdf (letzter Aufruf 20.12.2018)
Form und Inhalt: Der Archivbestand der Westfälischen Missionskonferenz wurde als Depositum an das Landes-kirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 13 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1911 bis 1952 erstrecken.
Die Westfälische Missionskonferenz wurde 1911 von einer kleinen Gruppe von Pfarrern in Hamm gegründet . Seit dem Aufruf des Missionstheologen Gustav Warneck zur ersten evangeli-schen Missionskonferenz für die Provinz Sachsen in Halle 1879 waren in Deutschland zu die-sem Zeitpunkt bereits mehr als 21 Missionskonferenzen entstanden. Ihr Ziel war, die gesamte Kirche für Aufgaben der Mission zu interessieren und zu Beiträgen für die Mission zu gewinnen. Mithilfe einer Jahrestagung vorrangig als Gesprächsforum sollte die Zusammenarbeit bestehen-der Missionsgesellschaften untereinander und mit den Gemeinden gefördert werden. Für diese hatte in Westfalen bereits 1835 die erste Westfälische Provinzialsynode allen Presbyterien die tätige Teilnahme an der Missionssache und die Stiftung von Hilfsvereinen dringend empfohlen. Fortan profitierte die Amtskirche vom missionarischen weltoffenen Engagement der Erwe-ckungsbewegung, während die Missionskreise die Möglichkeit bekamen, innerhalb der kirchli-chen Strukturen zu wirken. Der vorliegende Archivbestand reicht nur in wenigen Dokumenten bis in die Gründungsjahre der Westfälischen Missionskonferenz zurück, belegt aber die Vorbe-reitung der Missionskonferenzen und die Vorstandssitzungen seit 1932, also auch für die Jahre, in denen sich die Westfälische Missionskonferenz der Bekennenden Kirche anschloss. Die Überlieferung, die unter dem Vorsitz von Superintendent Winkelmann aus Hohenlimburg (1911-1930), Superintendent Simon aus Bethel (1930-1933), Pfarrer Berner aus Minden (1934-1937), und Pfarrer Barnstein aus Bielefeld (1937-1951) entstanden ist, spiegelt bis 1952 die jährliche Vorbereitung der seit 1933 nicht mehr nur in Hamm sondern zur besseren Vernetzung an wech-selnden Orten stattfindenden Konferenz wider. Als zeitlich anschließende Überlieferung sei verwiesen auf ein Depositum der Westfälischen Missionskonferenz in der Archiv- und Muse-umsstiftung der VEM.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind beson-dere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeich-nung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperr-frist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemei-nen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.9 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.9 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke)
Zur Geschichte der Westfälischen Missionskonferenz vgl. Lessing, Hanns: Die Mission Gottes leben. Zum 100 Geburtstag der Gründung der Westfälischen Missionskonferenz. Die theologische und kirchliche Verankerung missionarischer Anliegen im Raum der wesfälischen Provinzialkirche im 19. Und 20. Jahrhundert, in: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte Band 108, Bielefeld 2012, S. 223-243 und Rahe, Wilhelm: Die Westfälische Missionskonferenz in Vergangenheit und Gegenwart, Sonderdruck aus: Evangelische Mission 1971; https://www.vemission.org/fileadmin/redakteure/Dokumente/AMS/04_Deposita_Gesamt.pdf (letzter Aufruf 20.12.2018)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.