Ludwig und Martin Dietherlin, Brüder, und Ludwig Gerstenmaier, alle drei zu Wittlingen, wegen Wildfrevels zu Urach gef., jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten hin mit der Auflage freigel., der Herrschaft bis zum nächsten Ulrichstag (4. Juli) einen Abtrag zu leisten, sich mit ihr zu vergleichen und weiteren Forderungen nachzukommen, auch sich auf Mahnung des Forstmeisters zu Urach wiederum zu stellen, schwören U. und versprechen eidlich, ihr Leben lang im Fürstentum Württemberg keinerlei Waidwerk mehr zu treiben noch anderen dazu zu raten oder dabei zu helfen. Sie stellen insgesamt 11 gen. Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung 50 fl zu bezahlen. 3 Beilage: Geständnisprotokolle der Brüder L. und M. Dietherlin und des L. Gerstenmaier vom 17. Apr. 1504 (Mi n. Quasi modo gen.),3 Bl. Pap., Kerbzettel