Bec Stadt A Stadt Beckum A, 229
Bec Stadt A Stadt Beckum A Stadt Beckum A
Stadt Beckum A >> Grund und Boden >> Feldamt (inkl. Weiden, Wege, Landwehren) >> Lennenbrock
1669 - 1792
Enthält: Schüttungsprotokolle im Lennenbrock, 1696, 1707 und 1733; Auszug aus dem Schüttungsprotokoll der Limbrocker Hude gegen Kleymann, Kirchspiel Vellern, 20. Juli 1674; Zeugnis des Johann Träuer, Kirchspiel Vellern , in Sachen Driftgenossen des Lennenbrocks gegen Kleymann, Kirchspiel Vellern, 20. Juli 1674; Spruch in Sachen Richter Detten ./. Stadt Beckum wegen der Schüttung in dem Tuttenbrock oder Lennenbrock, wobei der Richter den 3. Teil der Brüchten erhalten soll, 9. Februar 1714; Schüttung in den Lennenbrock , 1795- 1792.
Stadt Beckum
Akten
Vorl.Nr.: 232
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:19 MEZ
Namensnennung 3.0 Deutschland