Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet die Aufrichtung eines neuerlichen Vergleichs zwischen Bischof Matthias und der Stadt Speyer in der Streitsache um Peter Schreier (Schreyern) und die Stuhlbruderschaft, nachdem er bereits am 23.10.1466 (dinstag nach der eylfftusent megde tag) zu Germersheim einen gütlichen Vertrag mit beider Parteien Zustimmung aufgesetzt hatte. Da die Angelegenheit um Schreier immer noch vor dem Kaiser anhängig und nicht abgestellt ist, hat der Pfalzgraf einen gütlichen Tag zu Heidelberg anberaumt und zwischen ihnen wie folgt beredet: [1.] Die Stadt Speyer soll dem Bischof Sendbriefe mit ihren Forderungen zum Kaiser mitgeben und dem Bischof eine Urkunde ausstellen, dass sie mit ihm gütlich gerachtet ist, in der Sache vor dem Kaiser keine Hinderung und keinen Eintrag veranlassen und dem Peter Schreier keinen Beistand leisten wird. Die Stadt soll dem Bischof für die Kostenerstattung in der Angelegenheit mit Schreier 260 Gulden gemäß dem früheren Vertrag geben, wofür die Streitsache zwischen Speyer und dem Kirchenfürsten ganz gesühnt sein soll. [2.] In der Angelegenheit um die Gefälle der Stuhlbruderschaft soll jener Vertrag gelten, der durch die pfalzgräflichen Räte und Getreuen Johann Ernst, Domkustos zu Worms, Heinrich Jäger, Protonotar, Jakob Daube genannt Wachenheim, Bürger zu Worms, sowie Wicker Frosch d. A., Bürger zu Frankfurt, zwischen Bischof und Stadt aufgerichtet worden war, bis die Sache durch den Kaiser entschieden wird. Beide Parteien geloben die treue Einhaltung aller Artikel sowie der davon nicht berührten früheren Verträge und erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.