Der Ritter Konrad von Schöneck (Schonecke) gen. der Rote bekundet, Walram Grafen von Sp., dessen Sohn Simon von Sp. Grafen zu Vianden (Vyanden) und deren Erben auf seiner Burg Kreuzberg (Crutzberge) enthalten und aufgenommen zu haben gegen jedermann ausgenommen den Erzbischof von Köln (Collin); insbesondere sollen sich die Grafen aus der Burg behelfen gegen Johann Herrn von Schleiden (Sleyden), die Gesellschaft mit den blauen Hüten, deren Helfer und Diener. Die Grafen können die Burg mit ihren Pförtnern, Turmknechten und Wächtern besetzen. Wird dem Erzbischof von Köln aus der Burg geschadet, ist das wiedergutzumachen. Nach Ende der Fehde gegen Johann von Schleiden und seine Helfer ist die Burg auf Ansinnen wieder herauszugeben. Es siegeln (1) Konrad und auf dessen Bitten (2) der Rittter Richard Meinfelder. Dieser kündigt sein Siegel an.