1482 August 15 Herzog Heinrich von Braunschweig erlaubt dem Alten Kloster, allen dem Kloster im Lüneburgischen zuständigen wüsten Höfe wieder mit Einwohnern zu besetzen, ohne etwas anderem als zu jährlichen 8 Schilling Verteidigungsgeld pro Hof verpflichtet zu werden

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Niedersächsisches Landesarchiv
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