Erbstreit zwischen Werner und Heinrich Gebrüdern von Hatzfeldt samt beider Erben wegen Burg und Herrschaft Wildenburg
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Schönstein Akten, 13480
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Akten_Schloss_Schönstein >> 2 Akten >> 2.1 Familienarchiv >> 2.1.2 Familiensachen >> 2.1.2.2 Erbschafts- und Nachlasssachen >> 2.1.2.2.2 der Linie Weisweiler >> 2.1.2.2.2.01 des Johann von Hatzfeldt (+ vor 1536; oo 1509 Johanna v. Harff)
1576 - 1626
Darin: Erklärung des Adolf von Hatzfeldt im Anschluss an den Protest seines Vaters Werner von 1576 Oktober 14 gegen dessen Aussperrung zu Wildenburg durch Heinrich von Hatzfeldt, 1562 November 10 Mandat gegen Heinrich Grafen von Sayn, Heinrich von Hatzfeldt, sowie Reinhard und Gerhard von Hanxleden wegen Beschwerung Werners von Hatzfeldt auf Burg Wildenburg, 1576 November 26. Mandat gegen Werner von Hatzfeldt und dessen Sohn Adolf wegen unberechtigter Beschwerung Heinrichs von Hatzfeldt und seiner Frau Anna von Hanxleden auf Bürg Wildenburg, 1577 Januar 25. Protest Adolfs von Hatzfeldt gegen Heinrich von Hatzfeldt, Gerhard von Hanxleden und Jost von Schorrenberg wegen deren Überfall auf Burg Wildenburg von 1576 März 25; 1577 März 2. Mandat gegen Georg und Werner von Hatzfeldt, Friedrich von Reifenberg auf Herausgabe der 1577 Februar 24 bei der widerrechtlichen Einnahme von Burg Wildenburg gefangenen Gerhard von Hanxleden und Jost von Schorlemer, des Notars und der 24 Knechte, 1577 Juni 11. Mandat gegen Wilhelm Herzog zu Jülich und Berg, Werner von Hatzfeldt und dessen Rentmeister zu Windeck, Reinhard Happenhoven, auf Herausgabe der 1577 Februar 24 bei der widerrichtlichen Einnahme der Burg Wildenburg gefangenen Gerhard von Hanxleden, Jost von Schorlemer, des Notars und der 24 Knechte, 1577 Juli 29. ; Auszug aus der Eheberedung zwischen Jobst von Strünkede und Heinrica, Tochter des Heinrich von Hatzfeldt und seiner Frau Anna von Hanxleden, 1593 April 28. Notariatsinstrument über die Bevollmächtigung des Johann Viespen durch Anna von Hanxleden, Witwe des Heinrich von Hatzfeldt, den durch Heinrich hinterlassenen Anteil an Burg und Herrschaft Wildenburg in Besitz zu nehmen; ferner: über die Durchführung der Besitzergreifung durch Georg von Strünckede als Bevollmächtigtem von Gertrud Frau von Brambach und Katharina Frau von Plettenberg, Annas Töchtern, 1605 April 26-28. Notariatsinstrument über die Besitznahme des durch Heinrich von Hatzfeldt hinterlassenen Anteiles an Burg und Herrschaft Wildenburg durch Wilhelm von Hatzfeldt, 1605 April 27 - Mai 9. Auszug aus dem im Jahre 1596 zwischen Wilhelm von Hatzfeldt und seinem Onkel Heinrich von Hatzfeldt geschlossenen Vertrag. Protest von Wilhelm und Sebastian von Hatzfeldt gegen das durch Anna von Hanxleden, verwitwet von Hatzfeldt, erwirkte Mandat, demzufolge der Landschultheiß Peter Dornbach sich angeblich unberechtigt an dem Streit beteiligt hat, 1606 März 13/23; Darin eingeheftet: Fragment eines Notariatsinstruments über die Hinterlegung von 8000 Kölner Talern bei der Stadt Siegen durch Wilhelm von Hatzfeldt, nachdem der Betrag zuvor beim Gericht Friesenhagen hinterlegt war, (nach 1606 April 22). Notariatsinstrument über die Zustellung einer Mitteilung des Wilhelm von Hatzfeldt an Gertrud von Hatzfeldt, Witwe des Hermann Johann von Brambach, derzufolge er ihr und ihren Sohwestern Henrica von Hatzfeldt, verwitwet von Strünkede, und Katharina von Plettenberg, die Auszahlung von 8000 Kölner Talern als Abfindung wegen Burg und Herrschaft Wildenburg für 1606 April 19 in Aussicht stellt, 16o6 März 21/31. Notariatsinstrument über die Zustellung einer entsprechenden Mitteilung an Henrica von Hatzfeldt, verwitwet von Strünckede, 1606 März 23 n. St. ; Notariatsinstrument über die Zustellung einer entsprechenden Mitteilung an Anna von Hanxleden, verwitwet von Hatzfeldt, 1606, März 15/25. Notariatsinstrument über die Zustellung einer Mitteilung des Wilhelm von Hatzfeldt an Anna von Hanxleden, verwitwet von Hatzfeldt wegen die Hinter-Lagung von 8000 Kölner Talern bei der Stadt Siegen, nachdem diese bisher beim Gericht Friesenhagen hinterlegt waren, 1606 April 12/22. Notariatsinstrument über die Richtigstellung von Behauptungen der Anna von Hanxleden, Witwe des Heinrich von Hatzfeldt, durch Wilhelm von Hatzfeldt, 1606 Juni 7. n. St. Notariatsinstrument über die Aufforderung Wilhelms von Hatzfeldt an Anna von Hanxleden, verwitwet von Hatzfeldt, das Heiratsindult ihres gestorben Gemahls Heinrich von Hatzfeldt vorzuweisen, 1606 April 12 n.St.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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09.01.2026, 11:41 MEZ
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