Dechant Berno und das Konvent des Stifts St. Peter zu Mainz einigen sich mit Hertwich, Vogt zu Mosbach, unter Vermittlung der Kanoniker des Stifts Hartmut und Berthold, des Pfarrers Volkmar zu Odenmünster und des Wigo von Mosbach, Mainzer Bürger, folgendermaßen: Hertwich, welcher behauptet hat, einen gewissen Morgen Landes zu Mosbach, den er bei Gelegenheit eines Tausches mit Hermann, Scholaster zu St. Peter und Pfarrer zu St. Christopherus in Mainz gegen Ländereien in Igstadt zugleich mit einem Weingarten erworben hat, zinsfrei zu besitzen, muss sich verpflichten, der Pfarrei St. Christopherus einen Zins von einem Malter Korn zu entrichten, während das Stift ungehindert im Besitz der Ländereien zu Igstadt bleiben soll.
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Dechant Berno und das Konvent des Stifts St. Peter zu Mainz einigen sich mit Hertwich, Vogt zu Mosbach, unter Vermittlung der Kanoniker des Stifts Hartmut und Berthold, des Pfarrers Volkmar zu Odenmünster und des Wigo von Mosbach, Mainzer Bürger, folgendermaßen: Hertwich, welcher behauptet hat, einen gewissen Morgen Landes zu Mosbach, den er bei Gelegenheit eines Tausches mit Hermann, Scholaster zu St. Peter und Pfarrer zu St. Christopherus in Mainz gegen Ländereien in Igstadt zugleich mit einem Weingarten erworben hat, zinsfrei zu besitzen, muss sich verpflichten, der Pfarrei St. Christopherus einen Zins von einem Malter Korn zu entrichten, während das Stift ungehindert im Besitz der Ländereien zu Igstadt bleiben soll.
331, U 18
331 Herrschaft Eppstein
Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1000-1300
1272 Mai 18
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A. 1272 XV Kal. iunii
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:08 MESZ