Zollbehörden vor 1945 (US-Rückgabe) BR 0353 (Bestand)
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BR 0353 244.17.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.5. Finanzverwaltung >> 3.5.16. Sonstige Zollbehörden >> 3.5.16.4. Zollbehörden vor 1945
1938-1944
Bestandsbeschreibung: Durch Erlaß des preußischen Finanzministers wurden im Jahre 1819 Hauptzollämter in Aachen, Emmerich, Kaldenkirchen und Bingerbrück eingerichtet, daneben Hauptsteuerämter in Bonn, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Elberfeld, Uerdingen und Wesel. Diese Hauptämter waren sowohl für die Verwaltung der indirekten Steuern als auch für die Zölle zuständig. Sie waren mit einem Oberzoll- bzw. Obersteuerinspektor, einem Hauptamtsrendanten sowie einem Hauptamtskontrolleur besetzt. In den nachgeordneten Nebenzoll- oder Unterzollämtern, taten Oberkontrolleure ihren Dienst. Des weiteren gab es Stempelfiskalate, die für die Verwaltung des Stempelwesens zuständig und ebenfalls den Hauptämtern unterstellt waren. Übergeordnete Behörde war die 1824 geschaffene Provinzialsteuerdirektion Köln, welche seit 1908 zur Oberzolldirektion umbenannt wurde.Bis 1908 war diese Verwaltungsstruktur beträchtlichen Veränderungen unterworfen. Neuss, Krefeld, Essen und Solingen hatten sich als neue Hauptämter etabliert, Kranenburg und Bingerbrück waren weggefallen, Aachen, Köln und Düsseldorf waren um ein zweites Hauptamt aufgestockt worden. Zwischen Steuer- und Zollämtern wurde nicht mehr unterschieden, die Bezeichnung lautete fortan einheitlich Hauptzollamt.1919 zentralisierte das Reich die Finanzverwaltung. Die Oberzolldirektion Köln wurde aufgelöst. An deren Stelle traten die Landesfinanzämter Köln und Düsseldorf. Die Landesfinanzämter bündelten nun in der Mittelinstanz die Zollverwaltung und die Verwaltung für direkte und indirekte Steuern. Im Lokalbereich aber blieben die Bereiche Besitz- und Verkehrssteuern sowie Zoll und Verbrauchsteuern getrennt.Der BestandBei den im vorliegenden Findbuch verzeichneten Beständen handelt es sich um ältere Ablieferungen der nordrheinischen Hauptzoll- und Hauptsteuerämter sowie ihnen nachgeordneter Dienststellen. Der Zugriff darauf war bisher nur über diverse Karteien möglich. Die Überlieferung ist ausgesprochen lückenhaft, teils aufgrund unvollständiger Abgaben seitens der Behörden, teils aufgrund von Kriegseinwirkungen. So ist die Tätigkeit einiger Behörden durch nicht mehr als 3-4 Akteneinheiten dokumentiert (z. B. Stempelfiskalat Köln, Hauptsteueramt Duisburg-Ruhrort), andere Hauptämter fehlen völlig (z. B. die Hauptzollämter Bingerbrück, Kaldenkirchen und Kranenburg sowie das Hauptsteueramt Bonn). Beim Bestand "Zollbehörden vor 1945" handelt es sich um US-amerikanische Beuteakten. Sie wurden erst im Jahre 1968 an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Akten des Hauptzollamts Aachen befanden sich im Besitz des Den Haager Reichsmuseums für Kriegsdokumentation. Die Akten sind zu bestellen unter Angabe der Bestandssignatur und der laufenden Nummer, z. B. BR 0353 Nr. 4.).
Literatur: M. Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz, Bonn 1919 (ND 1965)H. Romeyk, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985.
Literatur: M. Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz, Bonn 1919 (ND 1965)H. Romeyk, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
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- 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln (Tektonik)
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- 3.5.16. Sonstige Zollbehörden (Tektonik)
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