Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt seinem Landschreiber zu Germersheim, Bartholomäus Engelhart, erblich drei Morgen Feld zu Bellheim, "an unserm eigenthum der heiden unden an unsern wiesen zu Belheim gelegen off der heiden genant", um einen Zins von 3 Malter Hafer, der jährlich zu Martini [11.11.] an die Kellerei zu Germersheim zu reichen ist. Bartholomäus und die Seinen mögen die 3 Morgen Feld zu Wiesen machen oder anderswertig zu ihrem Nutzen gebrauchen, sie nutzen, verändern und veräußern wie ihr erbliches Eigengut, wobei die Güter bei Zinsversäumnis an den Pfalzgrafen zurückfallen. Wenn Bartholomäus oder seine Erben Wiesen aus dem Feld machen wollen, dürfen sie dazu das Wasser, das aus den pfalzgräflichen Wiesen "vergebens hinweg leüfft", gebrauchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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