Nikolaus Eberhard Bock von Gerstheim zu Blesheim schreibt seinem Vetter Philipp Ludwig Böckle von Böcklinsau auf St. Stephansplatz: Er hat kürzlich erfahren, dass in den letzten elf Jahren von in Obenheim zugezogenen Bürgern wie von solchen, die außerhalb Obenheim geheiratet haben, kein Bürgerrecht (6 ß pro Person) eingezogen worden ist, was der Schultheiß verschwiegen hat, da er seiner Frau wegen ebenfalls zahlen müsste. Auch sonst sei es vonnöten, der Gemeinde wieder einmal die Offnung vorzulesen, zumal sie im Bann mit Holz u. a. schandbar umginge. Zum Beispiel hätte sie auf einmal 130 Klafter Holz ohne Bewilligung der Obrigkeit verkauft. Es sei sonst auch üblich gewesen, dass Schultheiß und Gericht einmal jährlich Rechnung gelegt hätten. Er bittet daher um einen Termin für eine Zusammenkunft in dieser Sache.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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