Weinheim, Amt und Stadt (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 188
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Ämter, Zenten und Waldgenossenschaften >> Weinheim, Amt und Stadt
(1310-) 15. Jh. - 1840 (-1879)
Überlieferungsgeschichte
Die Stadt Weinheim gehörte bis 1803 zum kurpfälzischen Oberamt Heidelberg. Nach ihrer Übernahme durch Baden wurde sie Sitz eines Amtes, das außer Weinheim die Ortschaften Großsachsen, Hemsbach, Laudenbach, Rennhof und Sulzbach umfaßte.
Inhalt und Bewertung
Akten des Amts Weinheim und der kurpfälzischen Zentralverwaltung (vgl. Bestände 145 und 386).
Überlieferung und Erschließung: Der Bestand GLA 188 wurde im Generallandesarchiv als Pertinenzbestand aus Akten vor allem kurpfälzischer Zentralbehörden und des Amts Weinheim gebildet. Das Findbuch von 1957 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt (vgl. Bestände 145 und 386).
Geschichte und Inhalt: Die Stadt Weinheim gehörte bis 1803 zum kurpfälzischen Oberamt Heidelberg. Nach ihrer Übernahme durch Baden wurde sie Sitz eines Amtes, das außer Weinheim die Ortschaften Großsachsen, Hemsbach, Laudenbach, Rennhof und Sulzbach umfaßte. Schwerpunkte in dem umfangreichen Bestand bilden die Besitz- und Rechteverhältnisse der geistlichen Institutionen und adligen Bewohner der Stadt Weinheim, vor allem Karmeliterkonvent und Deutschordenskommende. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
Die Stadt Weinheim gehörte bis 1803 zum kurpfälzischen Oberamt Heidelberg. Nach ihrer Übernahme durch Baden wurde sie Sitz eines Amtes, das außer Weinheim die Ortschaften Großsachsen, Hemsbach, Laudenbach, Rennhof und Sulzbach umfaßte.
Inhalt und Bewertung
Akten des Amts Weinheim und der kurpfälzischen Zentralverwaltung (vgl. Bestände 145 und 386).
Überlieferung und Erschließung: Der Bestand GLA 188 wurde im Generallandesarchiv als Pertinenzbestand aus Akten vor allem kurpfälzischer Zentralbehörden und des Amts Weinheim gebildet. Das Findbuch von 1957 von Julius Kastner wurde im Rahmen eines Konversionsprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2009 online gestellt (vgl. Bestände 145 und 386).
Geschichte und Inhalt: Die Stadt Weinheim gehörte bis 1803 zum kurpfälzischen Oberamt Heidelberg. Nach ihrer Übernahme durch Baden wurde sie Sitz eines Amtes, das außer Weinheim die Ortschaften Großsachsen, Hemsbach, Laudenbach, Rennhof und Sulzbach umfaßte. Schwerpunkte in dem umfangreichen Bestand bilden die Besitz- und Rechteverhältnisse der geistlichen Institutionen und adligen Bewohner der Stadt Weinheim, vor allem Karmeliterkonvent und Deutschordenskommende. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
1194 Fasz. (Nummernbereich 1-1192)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.331
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ