Philipp Bender und seine Ehefrau Dorothea, wohnhaft zu Friesenheim, bekunden, dass sie von Eberhard von Gemmingen zu Bürg 3 ½ Morgen Ackerland, in Friesenheimer Gemarkung "uf der alten Erden" gelegen, gegen eine in allen geraden Jahren zu entrichtende Gült von 1 Malter Korn und 2 Maltern Hafer in Erbbestand genommen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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