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Meißner Rechtsbuch (Fünf Bücher Distinktionen des Magdeburgischen Recht und ein sechstes Buch vom Magdeburgischen Lehnrecht)
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Enthält: Formalbeschreibung:
- Papier, 146 Bl.
- 2,0 x 18,5 cm
Enthält:
- Bl. 1ra - 110rb, Meißner Rechtsbuch
- Bl. 111v, Erbrechtsregelung
- Bl. 112va - 112rb, Von der Herren Geburt
- Bl. 112vb - 114rb, Index zum Lehnrecht in Distinktionen
- Bl. 114v - 141v, Lehnrecht in Distinktionen [Der Text bricht ab und umfasst insgesamt 82 Artikel]
Archivale
Eckhardt, Karl August (Hrsg.), Sachsenspiegel 1 : Landrecht (Bibliotheca rerum historicarum. Landrechts - und Lehnrechtsbücher 1), Aalen 1973, S. 53 - 54 (Edition)
Homeyer, Carl Gustav, Des Sachsenspiegel zweiter Theil - Das Sächsische Lehnrecht, Berlin 1842, Nr. 43
Niemann, Johann Werner, Die Warschauer Handschrift des Meissner Rechtsbuches, in: Die Burg 2/1, 1941, S. 89 - 101
Oppitz, Ulrich-Dieter, Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters 2, Köln / Wien 1992, Nr. 797
Ortloff, Friedrich, Das Rechtsbuch der Distinktionen. Ein Eisenachisches Rechtsbuch, Jena 1836
Päsler, Ralf G., Deutschsprachige Sachliteratur in Preußenland bis 1500 (Aus Archiven, Bibliotheken und Museen Mittel- und Osteuropas 2), Köln u.a. 2003, S. 90f.
Stech, Lorenz, Die Dienstrecht von Magdeburg und Hildesheim, Diss. jur., Göttingen 1969
Steffenhagen, Emil, Catalogus juris 1, S. 71, Nr. 160
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.