Notariatsinstrument des Peter Bernhard Ruebens über eingelegte Appellation des Grafen Philipp Wilhelm von Merode und der Erbgenahmen Bellerbusch (Hartman, Cronenberg und Erbg. Hochartz) contra Erbgenahmen von Isendorn wegen der von Stephan von Stommel zum Newenhoff herrührenden Güter. Merode appelliert an Reichshofrat oder Reichskammergericht; Urteil des Düsseldorfer Gerichts vom 25. Juni 1693 ist inseriert.