Papst Urban IV. erläßt den Büßenden, die an namentlich aufgeführten Kirchenfesten nach der Messe in ihrer Parochialkirche eine Deutschordenskirche besuchen, 40 Tage der auferlegten Buße jährlich, jedoch nur für Lebzeiten des Hochmeisters Anno [von Sangershausen] (Innocentis. vite).

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