Der Abt Konrad [von Retzstadt] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg verleihen den Hof Wettringen (Wetheringen) bei der Pfarrkirche St. Peter in der Vorstadt Sand innerhalb der Mauern von Würzburg auf Lebenszeit an den Kleriker Johannes vom Schild (de Clippeo), derzeit Pfarrer in Wülfershausen (Wu/e/lfrigeshusen), wegen der von ihm dem Kloster geleisteten Diensten. Er hat von dem Hof dem Kloster einen jährlichen Zins von 7 Schilling Pfennigen Würzburger Währung zu entrichten. Außerdem hat er die zu dem Hof gehörenden Gebäude, die sich in einem desolaten Zustand befinden, wieder instandzusetzen. Dem Beliehenen steht das Recht zu, den Hof zu vermieten, sofern er ihn nicht selbst bewohnen möchte. Nach seinem Tod fällt er aber wieder an das Kloster zurück. Datum et actum 1304 in festo sancti Nycolai pontificis. Zeugen: Der Prior Wolfram, der Mönch Siegfried von Grünsfeld (Gru/e/nsvelt), der Spitalmeister Friedrich von Wipfeld (Wipvelt), der Kantor Ludwig und viele andere Klosterangehörige. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Johannes vom Schild