Finanzielle Beziehungen des Reiches zu den Ländern
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BArch R 2/3905
BArch R 2 Reichsfinanzministerium
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (PM-Su) >> Su - Schuldenwesen >> Schuldenwesen (nach Sachgebieten) >> Su 37 - Schuldenwesen der Länder und Gemeinden
1932-1941
Enthält u.a.:
Verlängerung des Lombarddarlehens der Thüringischen Landesversicherungsanstalt bei der Mitteldeutschen Landesbank in Magdeburg, Juni-Juli 1932
Erleichterung der Einlösung von Schatzanweisungen der Länder Sachsen und Lübeck bei der Reichsbank, Juli-Sept. 1932
Aufhebung des badischen Zollausschlussgebietes um Jestetten, Sept.-Okt. 1935
Stellungnahme des Generalbüros des RFM zum Entwurf eines Finanzausgleichgesetzes, 1941
Nachträglicher Umtausch von Stücken der 5%igen österreichischen international garantierten Konversionsanleihe, Juli 1941
Verlängerung des Lombarddarlehens der Thüringischen Landesversicherungsanstalt bei der Mitteldeutschen Landesbank in Magdeburg, Juni-Juli 1932
Erleichterung der Einlösung von Schatzanweisungen der Länder Sachsen und Lübeck bei der Reichsbank, Juli-Sept. 1932
Aufhebung des badischen Zollausschlussgebietes um Jestetten, Sept.-Okt. 1935
Stellungnahme des Generalbüros des RFM zum Entwurf eines Finanzausgleichgesetzes, 1941
Nachträglicher Umtausch von Stücken der 5%igen österreichischen international garantierten Konversionsanleihe, Juli 1941
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:08 MESZ
Hierarchie
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