Johanna von Saarbrücken, Gräfin von Nassau, Herrin von ('frauw zuo') Merenberg, setzt dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg 1 Malter Korngülte Weilburger Maß zu Kubach von Blasehorns Gut aus sowie 1/2 Mark Gülte, wovon 3 Schilling auch von Blasehorns Gut zu Kubach und 3 Schilling von Kniben Kelter und Scheuer fallen, die Hengist jetzt hat, unterhalb der Burg gelegen. Die Gülten sollen jährlich der Präsenz zur Jahrzeit des + Hannes, Knechts der Ausstellerin, entrichtet werden, damit man im Stift jährlich dessen Gedächtnis mit Vigilien und Seelmesse begeht. Sie hat die Gülte ausgesetzt für 26 Gulden, die von der Besserung des + Hannes fielen und welche die Ausstellerin für ihre und ihrer Kinder Schuld und Not verwandt hat, nämlich dem Snorre von Löhnberg ('Laneburg') für Schaden und Verlust gegeben hat, die er ihretwegen ('bii unser herschaff') erlitten hat. Die Ablösung ist gegen Zahlung von 26 Gulden gestattet; das Stift soll dafür andere Gülte kaufen, die dann auf der Jahrzeit des Hannes zur Präsenz fallen soll. - Siegel der Ausstellerin.
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Johanna von Saarbrücken, Gräfin von Nassau, Herrin von ('frauw zuo') Merenberg, setzt dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg 1 Malter Korngülte Weilburger Maß zu Kubach von Blasehorns Gut aus sowie 1/2 Mark Gülte, wovon 3 Schilling auch von Blasehorns Gut zu Kubach und 3 Schilling von Kniben Kelter und Scheuer fallen, die Hengist jetzt hat, unterhalb der Burg gelegen. Die Gülten sollen jährlich der Präsenz zur Jahrzeit des + Hannes, Knechts der Ausstellerin, entrichtet werden, damit man im Stift jährlich dessen Gedächtnis mit Vigilien und Seelmesse begeht. Sie hat die Gülte ausgesetzt für 26 Gulden, die von der Besserung des + Hannes fielen und welche die Ausstellerin für ihre und ihrer Kinder Schuld und Not verwandt hat, nämlich dem Snorre von Löhnberg ('Laneburg') für Schaden und Verlust gegeben hat, die er ihretwegen ('bii unser herschaff') erlitten hat. Die Ablösung ist gegen Zahlung von 26 Gulden gestattet; das Stift soll dafür andere Gülte kaufen, die dann auf der Jahrzeit des Hannes zur Präsenz fallen soll. - Siegel der Ausstellerin.
88, U 78
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1376-1425
1378 April 25
Ausfertigung, Pergament, mit abhängendem Siegel: Durchmesser 2,1 cm, im Siegelfeld eine Frau im langen Gewand, links den Nassauer und rechts den Saarbrücker Schild (im mit Kreuzchen belegten Feld ein Löwe) haltend, Umschrift: '(...) SAREBRVCKE(N) CO(M)I(..)SE DE NA(..)'. - Rückvermerk: 1. (um 1400): 'Dabit Luke in anniversario Johannis Farczen maldrum siliginis in Cubach'. 2. (15. Jh.): 'Littera presencie'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. uff sente Marcus dag des heilgen ewangelisten 1378
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1215
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ