Erbschaftsstreit um den adligen Sitz zu Düssel (Amt Solingen) samt dem Hof zu Holthausen (Holterhausen) und Gut Urdenbach (Uhrden-, Ortten-, Ordenbach) und sonstwo, an dem Katharina von Zweifel nach dem Tode Diepenbroichs die Leibzucht besaß. Orsbeck und seine Schwester sahen sich als die nächsten Erben Diepenbroichs - er war ihr Ohm - und damit Eigentumsherren dieser Güter an, denen Katharina auf Grund der jül.-berg. Reformation vor Antritt der Leibzucht hätte Kaution leisten und ein Inventar erstellen müssen. Blanckart und Konsorten wiesen dagegen daraufhin, daß die Güter von Daems Mutter Gertrud von Lyskirchen (Liskirchen) stammten und nach ihrem Tod zunächst an Daems Bruder Mattheis, dann nach dessen Tod an Daem gefallen waren, der wie Mattheis ohne Kinder gestorben war und keine näheren Erben hinterlassen hatte als Krümmel und seine Schwester, die von beiden Seiten Enkel waren. Nach ehrbarer alter Gewohnheit und Brauch des Fürstentums Berg aber fielen laut ihrer Darstellung unbewegliche Güter beim Tod ohne Erben in ab- oder aufsteigender Linie denjenigen zu, welche mit des Letztverstorbenen Eltern, von denen die Güter herkommen, verwandt waren.