Erbschaftsstreit um den adligen Sitz zu Düssel (Amt Solingen) samt dem Hof zu Holthausen (Holterhausen) und Gut Urdenbach (Uhrden-, Ortten-, Ordenbach) und sonstwo, an dem Katharina von Zweifel nach dem Tode Diepenbroichs die Leibzucht besaß. Orsbeck und seine Schwester sahen sich als die nächsten Erben Diepenbroichs - er war ihr Ohm - und damit Eigentumsherren dieser Güter an, denen Katharina auf Grund der jül.-berg. Reformation vor Antritt der Leibzucht hätte Kaution leisten und ein Inventar erstellen müssen. Blanckart und Konsorten wiesen dagegen daraufhin, daß die Güter von Daems Mutter Gertrud von Lyskirchen (Liskirchen) stammten und nach ihrem Tod zunächst an Daems Bruder Mattheis, dann nach dessen Tod an Daem gefallen waren, der wie Mattheis ohne Kinder gestorben war und keine näheren Erben hinterlassen hatte als Krümmel und seine Schwester, die von beiden Seiten Enkel waren. Nach ehrbarer alter Gewohnheit und Brauch des Fürstentums Berg aber fielen laut ihrer Darstellung unbewegliche Güter beim Tod ohne Erben in ab- oder aufsteigender Linie denjenigen zu, welche mit des Letztverstorbenen Eltern, von denen die Güter herkommen, verwandt waren.
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Erbschaftsstreit um den adligen Sitz zu Düssel (Amt Solingen) samt dem Hof zu Holthausen (Holterhausen) und Gut Urdenbach (Uhrden-, Ortten-, Ordenbach) und sonstwo, an dem Katharina von Zweifel nach dem Tode Diepenbroichs die Leibzucht besaß. Orsbeck und seine Schwester sahen sich als die nächsten Erben Diepenbroichs - er war ihr Ohm - und damit Eigentumsherren dieser Güter an, denen Katharina auf Grund der jül.-berg. Reformation vor Antritt der Leibzucht hätte Kaution leisten und ein Inventar erstellen müssen. Blanckart und Konsorten wiesen dagegen daraufhin, daß die Güter von Daems Mutter Gertrud von Lyskirchen (Liskirchen) stammten und nach ihrem Tod zunächst an Daems Bruder Mattheis, dann nach dessen Tod an Daem gefallen waren, der wie Mattheis ohne Kinder gestorben war und keine näheren Erben hinterlassen hatte als Krümmel und seine Schwester, die von beiden Seiten Enkel waren. Nach ehrbarer alter Gewohnheit und Brauch des Fürstentums Berg aber fielen laut ihrer Darstellung unbewegliche Güter beim Tod ohne Erben in ab- oder aufsteigender Linie denjenigen zu, welche mit des Letztverstorbenen Eltern, von denen die Güter herkommen, verwandt waren.
AA 0627, 186 - B 172/1183
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1579-1580 (1577-1580)
Enthaeltvermerke: Kläger: Engelbert Blanckart (Blanckhardt) zu Seligenhofen und zu Ippendorf namens seiner Ehefrau Sibylla Krümmel sowie Dietrich von Krümmel zu Weyer (Weier, Wyher, Weyher), Herr zu Firmenich (Kr. Euskirchen), und seine Ehefrau Christine von Hambroich (Hambroch, Hamboch); (Intervenienten: Krümmel und Blanckart) Beklagter: Wilhelm von Orsbeck, Herr zu Wensberg, jül.-berg. Kanzler; seine Schwester Anna, Witwe des [Thomas Print von Horchheim gen.] von der Broel, jül. Hofmeisterin; sowie Katharina von Zweifel, Witwe des Daem von Diepenbroich (Diepenbroch) gen. Rauftesch, jetzt Ehefrau des Ludwig von Metternich zu Palmersdorf, (Kl.: Orsbeck) Prokuratoren (Kl.): Lic. Peter Breitschwert 1579 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoph Reiffsteck [1576] 1579 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1577-1579 - 2. RKG 1579-1580 (1577-1580) Beweismittel: Acta priora (Q 6). Beschreibung: 5 cm, 215 Bl., lose, Q 1-15, 1 Beilage = Q 10. Lit.: F. W. Oligschläger, Haus und Pfarre Düssel, in: ZBGV 12 (1876) S. 236ff.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)