Burkhard Beringer von Wimpfen im Bistum Worms (Wormbs), am Kaiserlichen Kammergericht zu Speyer (Speir) immatrikulierter Notar und Stadtschreiber zu Neckarsulm (Neckhersulm), bestätigt, daß Hans Ludwig Lyhrer und dessen Sohn Philipp Burkhard Lyhrer zu Talheim, sowie Sigmund Pabster, Amtmann zu Neckarsulm und Eustachias Wolfenzhover, Trapponeischreiber des Deutschordenshauses zu Heilbronn (Heilpron), zu Neckarsulm im Bistum Würzburg (Würtzburg) in der Zum Engel genannten Gaststätte des Konrad Nachtrab, die neben dem Haus des Philipp Scheurer liegt, vor ihm und den Z. erschienen sind und, daß Philipp Burkhard Lyhrer auf Ersuchen der Vertreter des Deutschen Ordens einen Eid (iuramentum puberum) auf die zwischen ihm und seinem Vater einerseits und Karl, Freiherr von Wolkenstein und Herr zu Trostburg, Kämmerer des Administrators und Deutschmeisters Maximilian von Österreich und Komtur des Deutschen Ordens zu Horneck (Horneckh) und Heilbronn, andererseits geschlossenen Verträge.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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