44/118,1 (2) [Nr. 25,1-2]: Herzoglicher Befehl, die Verbreitung der "Seelenharfe", nachgedruckt durch den Reutlinger Buchdrucker Fleischhauer, der damit ein Privileg des Tübinger Druckers Hieronimus Brunn verletzte, zu verhindern.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv