Einigung zwischen Kloster Haina und Cappel über den Heuzehnten zu Alboldsberg
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Urk. 18, 693
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1255 Juni 20
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1250-1259
1255 Juni 20
Abschrift (17.Jh.), Papier.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum anno 1255, 12. Kalendas Iulii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner von Haina (Hegene) Zisterzienserordens bekundet, daß, da sein Kloster den Zehnten des Dorfes Lendorf (Lintdorph) frei besessen habe und das Stift Cappel (viri religiosi de cenobio Capellensi) den Hof Alboldsberg (Alboldesberge) zu Erbrecht innehätte, von welchem es daher jährlich an Haina den Zehnten zu entrichten habe, um beiden Seiten den Anlaß zu Streitigkeiten zu nehmen, beide Konvente sich einmütig wie folgt geeinigt hätten: als Ersatz für den von Cappel geschuldeten Heuzehnten jenes Hofes (in restaurum feni quod nobis de omnibus pratis dicte curie attinentibus decimam debebant) tritt das Stift an Haina zu Eigentumsrecht und ewigem Besitz eine 'Bonlant' genannte Wiese ab.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Äbte von Haina und Cappel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Original: Nr. 63; Weitere Abschrift: Kopiar K 270, 25v; 27r, daraus die obigen Angaben ergänzt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest der Cappeler Gegenurkunde: Franz: Kloster Haina (wie Nr.11) 1 Nr.249
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.81 f.
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.2
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner von Haina (Hegene) Zisterzienserordens bekundet, daß, da sein Kloster den Zehnten des Dorfes Lendorf (Lintdorph) frei besessen habe und das Stift Cappel (viri religiosi de cenobio Capellensi) den Hof Alboldsberg (Alboldesberge) zu Erbrecht innehätte, von welchem es daher jährlich an Haina den Zehnten zu entrichten habe, um beiden Seiten den Anlaß zu Streitigkeiten zu nehmen, beide Konvente sich einmütig wie folgt geeinigt hätten: als Ersatz für den von Cappel geschuldeten Heuzehnten jenes Hofes (in restaurum feni quod nobis de omnibus pratis dicte curie attinentibus decimam debebant) tritt das Stift an Haina zu Eigentumsrecht und ewigem Besitz eine 'Bonlant' genannte Wiese ab.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Äbte von Haina und Cappel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Original: Nr. 63; Weitere Abschrift: Kopiar K 270, 25v; 27r, daraus die obigen Angaben ergänzt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest der Cappeler Gegenurkunde: Franz: Kloster Haina (wie Nr.11) 1 Nr.249
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.81 f.
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.2
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.03.20252025, 00:17 MEZ