Bürgermeister und beide Räte der Stadt Lemgo verkaufen mit Bewilligung der verordneten Apothekerherrn, der Gemeinheit und Dechen den unbeschwerten Erbhof, der Apotheker-Hoff genannt, an der Papenstraße zwischen dem Hause des Vaters des Käufers, Gerlach v. K., und M. Moritz Clodts Haus gelegen, bis auf die neue Gasse im Süden schießend, Arnndtenn v. K., Gräfl. Schaumburg. Hofmeister, Margretenn geb. von Klenckenn, seiner Hausfrau, mit allen Freiheiten. Nur Jährl. einen Schreckenberger "Vorschott" und Wächtergeld, wovon niemand befreit, soll er zahlen. Die gemeine Hude und Grasweide kann er mit 4 Kühen, 2 Rindern u. 10 Schweinen gebrauchen. Er hat versprochen, der Bürger Erb und Güter, in- und außerhalb der von Lemgo gemeinen "Stadtspflicht" gelegen, nicht an sich zu bringen. Sonst soll er sich in Kriegs-, Feuers- und sonstigen Notzeiten zur Verfügung stellen und eine allgemeine Reichs- oder Landsteuer und Schatzung erlegen. In Streitfällen mit Bürgern soll er sich an die Stadt u. den Bürgerrat halten. D. Lemgo 1603, Sonnabendts vor Invocavit, wahr der ander Tagh Monats Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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