Der Ulmer Stadtammann Ulrich Locher beurkundet ein Urteil des Ulmer Stadtgerichts in einem Rechtsstreit zwischen Andreas Weckerlin, Pfleger zu Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen], als Kläger und seinem Fürsprecher Jodok ("Jos") Wirttemberg auf der einen Seite sowie den Pflegern Georg Lieber und Johann Gienger und dem Hofmeister Walter Bitterlin des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] als Beklagten und ihrem Fürsprecher, dem Ulmer Bürgermeister Johann Neithardt, auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um einen Jahrtag in dem Spital, den die Ulmer Bürgerin Angelika ("Engel") Zwirler gestiftet und für den sie dem Spital zwei jährlichen Zinsen laut Urkunden vom 30. Mai 1390 [A Urk. lfd. Nr. 0707 von 1390 Juni 15] und vom 14. März 1392 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2481] übergeben hat. Der Kläger hat beide Urkunden vor Gericht verlesen lassen und sie sind hier auch im Wortlaut inseriert. Er beklagt sich nun darüber, dass das Spital den Jahrtag nicht hält und die dafür übergebenen Zinsen nicht nach den Bestimmungen in den Stiftungsurkunden verwendet. Dagegen bringen die Beklagten vor, dass sie in den Unterlagen des Spitals nur Belege für die Stiftung des ersten Zinses finden können. Diesen haben sie auch immer an dem Jahrtag gemäß den Bestimmungen in der Stiftungsurkunde verteilt. Von dem zweiten Zins können sie dagegen nichts finden, er wurde dem Spital auch nie entrichtet. Nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen dem Gericht vorgelegten Unterlagen urteilen die Richter am Stadtgericht, dass das Spital den Jahrtag weiterhin halten und dabei den ersten Zins in Höhe von 2 Pfund Heller gemäß den in der Stiftungsurkunde enthaltenen Bestimmungen verteilen soll. Zu mehr ist das Spital gegenüber dem Kläger nicht verpflichtet.