Berhard Stompp, Hans Schlenntz (von späterer Hans darüber geschrieben: "jetzo Beck Jakob") und Margretha Leins ("jetzo Benn Vatzyus Reinhart") zu Aldingen stellen dem edlen und festen Junker Ludwig v. Neuhausen einen Revers aus über die Belehnung mit zwei Erb-Weingärten, die durch Größe, Lage und Anstößer festgelegt sind und jährlich unter dem Weingarten oder der Kelter eine Weingült von 12 Imi guten Vorlaß-Wein, Waiblinger Eiche, zinsen. Sie versprechen, gen. Bedingungen einzuhalten und willigen in die Sonderregelung ein, daß die den Zinswein abholenden [Knechte] bei Abwesenheit des Zinsgebers berechtigt sind, selber den Wein abzuzapfen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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