Der Kammerdiener Joachim Schmidt verpflichtet sich von dem am Pfeifenteich in Schleswig gelegenen und von ihm nunmehr erworbenen Hof, von dem der Nießbrauch dem ältesten Stadtdiener zusteht, dem besagten Stadtdiener jährlich 3 Reichstaler Erbzins zu zahlen. d.d. Schleswig, den 4 Octob. 1659.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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