Vor Alexander Witten, Bürgermeister der Stadt Emmerich, und dem Schöffen daselbst Johann Jacob de Beyer verkauft der Amtskammerrat und Richter daselbst von de Wall den Hogenacker im Frasselschen für 4200 Taler an den Schöffen und Rentmeister von Dülmen als Meistbietenden, nachdem das Stück durch Gerichtsurteil vom 11. Juli 1740 in dem Prozess der Frau von Motzfeld gegen Freiherrn von der Reck zum Ossenberg zum Verkauf angestellt worden war. Wegen Lehnpflicht am Haus Salm-Anholt sind 300 Taler vorläufig einbehalten worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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