Jakob Paur von Konratsweiler verkauft mit Einwilligung seines Lehensherrn, Abt Martins von Rot, an Hans Paur, seinen Sohn, die Leiblehensgerechtigkeit an dem Gut zu Konratsweiler um 556 fl rheinisch Memminger Währung, behält sich aber die halbe Nutzung vor. Siegler: Abt Martin. Orig. Perg., 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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