Kurfürst Philipp von der Pfalz sowie Abt Macharius und der Konvent zu Limburg beurkunden, wie dem Kloster zu Limburg für erlittene Schäden ein Schadensausgleich gewährt wird. [1.] Im Krieg von 1504 erlitt das Gotteshaus schwere Schäden durch Raub (name), Brand und auf andere Weise und zwar besonders durch Emich von Leiningen und die Seinen, die trotz seiner Lehenspflicht das Gotteshaus niedergebrannt (inn grundt verbrant) und schwer beschädigt haben. Mit den Schädigungen hört Emich noch immer nicht auf, wodurch er den vom König gebotenen Frieden täglich übertritt. [2.] Da Abt und Konvent im Erbschirm der Pfalz stehen und unter diesem die Kriegsschäden empfangen haben und damit der Gottesdienst wieder gehalten werden kann, übergibt der Pfalzgraf freiwillig die Patronatsrechte und Kirchsätze der Pfarreien zu Fürth (Furt) im Odenwald bei Lindenfels, zu Erpolzheim (Erpolsheym) bei Freinsheim, jeweils im Wormser Bistum, und zu Vendersheim (Fendersheim) auf dem Gau im Mainzer Bistum. Er überstellt dies mit aller Provision und allen Rechten, die er bislang als Patron gehabt hat. [3.] Da die Pfarreien derzeit noch besetzt sind und daher die Nutzungen, Renten und Gefälle dem Konvent nicht zukommen können, verspricht der Pfalzgraf im Todesfall eines Inhabers niemand Neues zu präsentieren. Stattdessen sollen Abt und Konvent damit schalten und walten dürfen. [4.] Bis dahin erlässt der Pfalzgraf ihnen für sich und seine Amtleute die Atzung und Frondienste, die das Kloster bislang für den Schirm erbringen musste. Sobald das Kloster die Nutzungen erhalten hat, gilt die frühere Regelung bezüglich Atzung und Frondienst. [5.] Der Pfalzgraf verspricht, das Kloster auch zwischenzeitlich zu schützen und zu schirmen und diesem gegenüber Graf Emich und den Seinen gütlich und rechtlich beizustehen. Sollte das Kloster keinen rechtlichen Sieg erlangen (nit besyegktenn), will der Pfalzgraf zu Ehren Gottes, des Kreuzes und anderer Heiliger und Heiligtümer zu Limburg dem Konvent anderweitig helfen und sie mit einer angenehmen und geweihten Stätte sowie den Freiheiten ihres Ordens versehen, sodass sie auch ihre weltlichen Güter wieder bebauen und den Gottesdienst abhalten können. [6.] Abt und Konvent zu Limburg äußern ihren Dank und nehmen diese Regelungen an. Im Gegenzug verzichten sie auf alle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Pfalzgrafen. [7.] Darüber soll bis Halbfasten [= 22.3.1506] eine Verschreibung erstellt werden.