Appellationis Auseinandersetzung um Besitzrechte
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2805
Wismar R 119 (W R 4 n. 119)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1755) 23.05.1755-30.08.1755
Kläger: (2) Johann Niclaus Redlien, Schiffer (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Peter Bruer, Ernst Hinrich Hundt, N N Rüter und N N Schriever als Rheeder des gestrandeten Schiffes "Der gekrönte Frieden" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Der Wismarer Rat hat nach 6 Jahren eine Entscheidung über den Besitz an der Takelage eines 1749 vor Misdroy verunglückten Wismarer Schiffes getroffen, bei dem Kl. und der Schiffer Peter Bruer sich bei der Auktion über die Takelage abgesprochen hatten, Bruer sich aber nicht an die Absprache gehalten hatte. Kl. wird vom Rat zur Rückgabe der Takelage und Übernahme der Prozeßkosten sowie Schadensersatz an die Bekl. aufgefordert und appelliert gegen dieses Ratsgerichtsurteil. Am 23.05. erbitten Bekl., dem Kl. die Appellationsfrist auf 8 Tage einzuschränken, da sie die Sache endlich erledigt haben wollen. Das Tribunal gewährt Kl. am 24.05. 4 Wochen Frist. Am 25.08. wenden sich Bekl. erneut an das Tribunal, geben an, daß sie bereits 3 Monate gewartet hätten, ohne daß Kl. sich gemeldet habe und bitten darum, die Appellation für verfallen zu erklären und Kl. zur Übernahme der Kosten zu verurteilen. Das Tribunal folgt der Bitte am 29.08.1755.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1755
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Ernst August Leichs an Rat vom 01.05.1755; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.04.1755; Ratsgerichtsurteil vom 26.04.1755; Aufstellung über Kosten der Bekl.
Beklagter: Peter Bruer, Ernst Hinrich Hundt, N N Rüter und N N Schriever als Rheeder des gestrandeten Schiffes "Der gekrönte Frieden" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Der Wismarer Rat hat nach 6 Jahren eine Entscheidung über den Besitz an der Takelage eines 1749 vor Misdroy verunglückten Wismarer Schiffes getroffen, bei dem Kl. und der Schiffer Peter Bruer sich bei der Auktion über die Takelage abgesprochen hatten, Bruer sich aber nicht an die Absprache gehalten hatte. Kl. wird vom Rat zur Rückgabe der Takelage und Übernahme der Prozeßkosten sowie Schadensersatz an die Bekl. aufgefordert und appelliert gegen dieses Ratsgerichtsurteil. Am 23.05. erbitten Bekl., dem Kl. die Appellationsfrist auf 8 Tage einzuschränken, da sie die Sache endlich erledigt haben wollen. Das Tribunal gewährt Kl. am 24.05. 4 Wochen Frist. Am 25.08. wenden sich Bekl. erneut an das Tribunal, geben an, daß sie bereits 3 Monate gewartet hätten, ohne daß Kl. sich gemeldet habe und bitten darum, die Appellation für verfallen zu erklären und Kl. zur Übernahme der Kosten zu verurteilen. Das Tribunal folgt der Bitte am 29.08.1755.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1755
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Ernst August Leichs an Rat vom 01.05.1755; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 30.04.1755; Ratsgerichtsurteil vom 26.04.1755; Aufstellung über Kosten der Bekl.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ