Papst Alexander IV. bestätigt dem Kloster Wonnental, dass die Verordnung Papst Innozenz' IV. bezüglich der Jurisdiktion der ordentlichen Richter auch über die Eximierten, den Freiheiten des Klosters nicht abträglich sein soll. Cum felicis recordationis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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