Denkschrift über Gewerbeförderung in Bayern (Beilagen)
Vollständigen Titel anzeigen
MHIG, BayHStA, MHIG 7596
MWi 1589
MHIG 2.9.1.2.6 MHIG 6: Handel und Gewerbe
2.9.1.2.6 MHIG 6: Handel und Gewerbe >> 1. Ministerialbestände >> Vorgängerministerien (MH I, MV I, MV II, MHIG) >> Ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe (MHIG) 1-9 >> 6. Gewerbe und Handwerk (MHIG 6) >> 6.5 Förderung von Handwerk und Gewerbe >> 6.5.1 Allgemeines
(1903 - 1918) 1928 - 1929
Darin: Gewerbeförderung in Bayern 1908 bis 1928. Denkschrift des Bayerischen Staatsministeriums des Äußeren (München 1929); Statistisches Landesamt, Vermögen zur Gewerbeförderung in Bayern nach dem Stande vom 1. Juli 1916 (München 1916); Staatsministerium des Inneren, Denkschrift über die Förderung des Handwerks und Gewerbes in Bayern nach dem Stande vom 15. Oktober 1903; Denkschrift über die staatlichen und staatlich unterstützten, gewerblichen Fachschulen sowie das k. Technikum in Nürnberg u. die k. höhere Fachschule für Maschinenbau in Würzburg 1914
Akten
deutsch
Registratursignatur/AZ: G EI2; 630; 15149a
Nürnberg, Technikum
Würzburg, höhere Fachschule für Maschinenbau
Denkschrift, Gewerbeförderung
Gewerbeförderung, Denkschrift
Fachschulen, gewerbliche
Technikum, Nürnberg
Fachschulen, Maschinenbau (Würzburg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.9 Wirtschaft, Bergbau, Verkehr, Post (Tektonik)
- 2.9.1 Ministerien (Tektonik)
- 2.9.1.2 Ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe (MHIG) (Tektonik)
- Ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe (MHIG) (Bestand)
- MHIG 6: Handel und Gewerbe (Bestand)
- 1. Ministerialbestände (Gliederung)
- Vorgängerministerien (MH I, MV I, MV II, MHIG) (Gliederung)
- Ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe (MHIG) 1-9 (Gliederung)
- 6. Gewerbe und Handwerk (MHIG 6) (Gliederung)
- 6.5 Förderung von Handwerk und Gewerbe (Gliederung)
- 6.5.1 Allgemeines (Gliederung)