Abt Arnold von St. Peter und Paul gen. Abdinghof in Paderborn, Richter und Schützer der Rechte, Privilegien, Sachen und Güter des Klosters Hardehausen, verhängt in der Klagesache des Klosters Hardehausen gegen namentlich nicht genannte Schuldner [Für die Namen sind große Lücken gelassen], da diese nicht vor seinem Gericht erschienen sind, die Exkommunikation und droht mit dem Interdikt. Er kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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